Jugendschutz für, nicht gegen unsere Kinder und Jugendlichen

Der Eintritt für Jugendliche unter 16 Jahren wird grundsätzlich nur mit Begleitung der Eltern gestattet.
Der Aufenthalt für Jugendliche unter 18 Jahren wird nur bis 24:00 Uhr oder in Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person (siehe Formular) gestattet.


Diese Regeln sind keine Schikanen, sondern die Einhaltung geltender, gesetzlicher Bestimmungen zum Wohle unserer Jugendlichen.

Ein Formular zur Erziehungsbeauftragung kann hier heruntergeladen werden: Download